Noch Fragen?
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Jugendkapelle, unsere Angebote und den Musikunterricht. Schau also regelmäßig vorbei – wir aktualisieren die FAQs laufend!
Ich möchte ein Instrument lernen, wo muss ich mich melden?
Melde Dich einfach bei unserer Verwaltung per Mail an: musikschule@jugendkapelle-gunzenhausen.de oder telefonisch unter der: 0151/58825294.
Wie ist der Ablauf für Neuanmeldungen?
Unsere Lehrer bieten vor der Neuanmeldung eine Schnupperstunde an, um sich kennenzulernen. Wenn Du dich nicht schon bei unserer Verwaltung gemeldet hast, kannst du dich auch direkt beim jeweiligen Lehrer melden, um einen Termin für die Schnupperstunde zu vereinbaren.
Möchtest Du dann mit dem regulären Unterricht starten, bekommst Du vom Lehrer direkt die Anmeldeformulare inkl. Termine.
Haben Sie noch Kapazitäten für neue Schüler?
Ja, wir haben noch Kapazitäten für neue Schüler!
Mit welchem Alter kann mein Kind in die Musikalische Früherziehung?
Ab dem Alter von vier Jahren kann Dein Kind die ersten Erfahrungen in der musikalischen Früherziehung sammeln. Danach folgt meist als klassisches Einstiegsinstrument die Blockflöte.
Kann eine Neuanmeldung erst zum Schuljahresanfang erfolgen?
Nein, bei uns kann jederzeit mit dem Unterricht gestartet werden.
Wie sind die Preise?
Unsere Unterrichtspreise sind monatlich wie folgt:
Einzelunterricht: 66,00 € / 30 Min. pro Woche
Gruppenunterricht: 58,00 € / 45 Min. pro Woche
Musikalische Früherziehung: 36,00 €
Zusätzlich fällt jährlich der Mitgliedsbeitrag von 40 € zzgl. 5 € einmaliger Aufnahmegebühr an. Solltest Du ab Juli mit dem Unterricht beginnen, liegt der Mitgliedsbeitrag in diesem Jahr bei 20 € zzgl. 5 € einmaliger Aufnahmegebühr.
Wie komme ich an ein Instrument?
Wir arbeiten sehr eng mit dem Musikhaus Klier zusammen, die einen „Mietkauf“ anbieten. Dort kann man ganz ungezwungen erstmal ein Instrument gegen eine Gebühr leihen und sollte man sich für das Instrument entscheiden, wird die Miete an den Kaufpreis angerechnet. Das Musikhaus Klier hat eine Zweigstelle in Weißenburg.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit finanzieller Förderung.
Kann der Vertrag nur zum Schuljahresende gekündigt werden?
Grundsätzlich ja. Du schließt einen Jahresvertrag bis 31.08. eines Jahres ab. Wenn Du als Neuanfänger zum Schuljahresanfang beginnst, hast Du die Möglichkeit innerhalb der Probezeit bis zum Jahresende zu kündigen. Nur in Absprache
mit dem zuständigen Lehrer kann in Ausnahmefällen der Vertrag auch im laufenden Schuljahr gekündigt werden. Die Mitgliedschaft im Verein kann nur zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden. Eine Rückerstattung von geleisteten Mitgliedsbeiträgen
ist nicht möglich.
Wie kann der Vertrag gekündigt werden?
Schriftlich per Post an:
Jugendkapelle Gunzenhausen e. V.
Schützenstraße 3
91710 Gunzenhausen
oder per Mail an:
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Du darfst dich gerne an unsere Verwaltung per Mail an: musikschule@jugendkapelle-gunzenhausen.de oder telefonisch unter der: 0151/58825294 melden.